Der Gerichtstand ist der Ort des zuständigen Gerichtes. Der Gerichtsstand wird bei fehlender Parteiabrede durch die zuständige Gesetzgebung bestimmt. Globalisierung und die abnehmende Sesshaftigkeit der Personen können dazuführen, dass plötzlich ein anderer als der bei Vertragsabschluss erwartete Gerichtsstand zuständig ist.
Soll der Gerichtsstand an einem bestimmten schweizerischen Ort gewahrt werden, bedarf dies einer:
- Gerichtsstandsklausel (im Arbeitsvertrag [vor Streitausbruch])
- Gerichtsstandsvereinbarung (Vereinbarung nach Streitausbruch)
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