Führungskräfte: von der Anstellung (Arbeitsvertrag) bis zur Kündigung (Auflösung Arbeitsvertrag, Freistellung, Aufhebungsvereinbarung etc.)
Arbeitgeber und Kader wünschen sich oft einen individuellen Arbeitsvertrag (Kaderarbeitsvertrag), was im Bereiche dispositiver Gesetzesbestimmungen erfüllbar ist: Stellenbeschrieb, Kompetenzen, Ueberstundenregelung, erfolgsabhängiger Lohn/Boni/Gewinnbeteiligung/Mitarbeiterbeteiligung uam, Spesenersatz, Ferienbezugs-Vorgaben, Konkurrenzverbot und Kündigungsfristen.
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Anstellung
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