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Einleitung zu Kadermitarbeiter

Arbeitgeber wünschen sich für ihre Kadermitarbeiter einen individuellen Arbeitsvertrag (Kaderarbeitsvertrag). Im Bereiche dispositiver gesetzlicher Bestimmungen ist dieser Wunsch erfüllbar: Stellenbeschrieb, Kompetenzen, Überstundenregelung, erfolgsabhängiger Lohn/Boni, Spesenersatz, Ferienbezugs-Vorgaben, Konkurrenzverbot und Kündigungsfristen.

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