Einleitung zu Kadermitarbeiter
Arbeitgeber wünschen sich für ihre Kadermitarbeiter einen individuellen Arbeitsvertrag (Kaderarbeitsvertrag). Im Bereiche dispositiver gesetzlicher Bestimmungen ist dieser Wunsch erfüllbar: Stellenbeschrieb, Kompetenzen, Überstundenregelung, erfolgsabhängiger Lohn/Boni, Spesenersatz, Ferienbezugs-Vorgaben, Konkurrenzverbot und Kündigungsfristen.








