Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Aufhebungsvereinbarung zielt in aller Regel auf eine Generalbereinigung, mit der die Parteien ihre Vertragsbeziehung ein für alle Male auseinandersetzen. Das klärende Instrument ist die „Saldoklausel“. Erläuterung und Textvorschlag finden Sie unter:
Kadermitarbeiter
Saldoklausel
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