Die Salvatorische Klausel favorisiert die Vertragsbeständigkeit. Trotz teilweiser Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit des Vertrages soll er aufrechterhalten bleiben und trotzdem den daraus resultierenden wirtschaftlichen Erfolg ermöglichen.
Diese Priorisierung wird zweckmässigerweise im Vertrag entsprechend festgehalten.