Bei internationalen Sachverhalten wie sie bei In- oder Expatriates bzw. Entsendungen anzutreffen sind, stellt sich vielfach die Frage nach dem anwendbaren Recht. Selbstverständlich gibt das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht (IPRG) [SR 291] dazu Auskunft; nur sind die einzelnen Anwendungsbedingungen meistens strittig und damit erst im hängigen Prozess zu klären.
Einfacher und eindeutiger ist eine Klärung des anwendbaren Rechts durch ausdrückliche Abrede unter den Parteien!
Weiterführende Informationen
- Entsendungen
- Inpatriates / Expatriates | inpatriates-expatriates.ch
- Arbeitsstreitigkeiten