Die Festlegung der Schriftlichkeit als Abänderungsform ist von besonderer Wichtigkeit. So kann vermieden werden, dass einem die Gegenpartei im Anschluss einen gewöhnlichen Gedankenaustausch oder eine Anfrage eine Vertragsänderung unterstellt, bei der dann Aussage gegen Aussage steht. Diese Klausel darf nicht mit der Beweisformabrede verwechselt werden.
Textvorschlag
„Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.“