Bei der Vertragsredaktion gilt ein „Portfolio“ von Vertragsklauseln für Verträge jeder Art als sog. „Standardklauseln“. Es sind dies:
- Abänderungsform
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Salvatorische Klausel
- ev. Mediationsklausel oder ev. Schiedsklausel.