Übernimmt – üblicherweise – der Arbeitgeber die Kosten individueller Weiterbildung des Kaders, entsteht Regelungsbedarf mit Bezug auf
- Auslagenersatz für Reisen
- Auslagenersatz für Kost und Logis
- Partielle Kostenrückerstattung im Kündigungsfalle.
Führungskräfte: von der Anstellung (Arbeitsvertrag) bis zur Kündigung (Auflösung Arbeitsvertrag, Freistellung, Aufhebungsvereinbarung etc.)