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Kadermitarbeiter

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Ferienanspruch

Rechtsgebiet:
Kadermitarbeiter
Stichworte:
Arbeitsvertrag, Kader, Kadermitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Der Chef legt seine Ferien grundsätzlich selber fest; trifft er hier eine schlechte Terminierungswahl, dürfte es auch in andern Bereichen an der erforderlichen Kompetenz mangeln.

Trotzdem muss sich auch ein Chef dem Unternehmensfahrplan bzw. Jahresplanung und je nach Funktionsstufe bzw. Unternehmensgrösse anderen Obliegenheiten unterwerfen.

Ausnahmen

Arbeitgeber schreiben Kadern oft vor, wann sie präsent sein müssen und folglich keine Ferien beziehen dürfen. Als Einschränkungsmotive sind denkbar jene Zeiten oder Daten, wo die Präsenz des betreffenden Mitarbeiters verlangt wird, wie Budgetfestlegungen, Revisorenmeetings, Analystenhearings, Verwaltungsrats-Sitzungen, Generalversammlungen, Pressecommuniques, Projektvertretung vor Ort, Mitarbeiterbeurteilungsgespräche und natürlich im Falle des image-relevanten Troubleshooting (zB Flugzeugabsturz bei Airline, Lebensmittelvergiftung bei Lebensmittelkonzern usw.).

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