Bei Mitarbeiterbeteiligungen bzw. –optionen stellt sich immer die Fragen von Rücknahme bzw. ev. Aenderung des Ausübungszeitpunktes. Eine sofortige Klärung ist meistens besser als wenn sich die Parteien aus den Augen verloren haben bzw. Unvereinbarkeiten bereits entstanden sind.
Weiterführende Informationen
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Mitarbeiteroptionen | mitarbeiteroptionen.ch