Der 13. Monatslohn ist
- eine meistens jährlich einmalige
- bedingungslos geschuldete
- von Ausnahmen abgesehen im Voraus bestimmte
Zahlung an den Arbeitnehmer, und zwar als eine spezielle Form des Zeitlohns.“
Quelle: www.13ter-monatslohn.ch/begriff
Massgeblichkeit:
- Arbeitsvertrag
Feststellung:
- nach den gemäss Lohnbuchhaltung in der massgebenden Phase ausbezahlten Löhnen und Lohnbestandteilen
Ein- und/oder Austritt während des Geschäftsjahres:
- pro rata temporis
Arbeitsverhinderung:
- analoge Anwendung der Lohnfortzahlungsskalen auch auf den 13. Monatslohn (Erlöschen je nach Skala und Anstellungsdauer)
Freistellung:
- analog der Lohnfortzahlungspflicht während der Freistellung ist auch der 13. Monatslohn geschuldet.