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Kadermitarbeiter

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13. Monatslohn

Rechtsgebiet:
Kadermitarbeiter
Stichworte:
Arbeitsvertrag, Kader, Kadermitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der 13. Monatslohn ist

  • eine meistens jährlich einmalige
  • bedingungslos geschuldete
  • von Ausnahmen abgesehen im Voraus bestimmte

Zahlung an den Arbeitnehmer, und zwar als eine spezielle Form des Zeitlohns.“

Quelle: www.13ter-monatslohn.ch/begriff

Massgeblichkeit:

  • Arbeitsvertrag

Feststellung:

  • nach den gemäss Lohnbuchhaltung in der massgebenden Phase ausbezahlten Löhnen und Lohnbestandteilen

Ein- und/oder Austritt während des Geschäftsjahres:

  • pro rata temporis

Arbeitsverhinderung:

  • analoge Anwendung der Lohnfortzahlungsskalen auch auf den 13. Monatslohn (Erlöschen je nach Skala und Anstellungsdauer)

Freistellung:

  • analog der Lohnfortzahlungspflicht während der Freistellung ist auch der 13. Monatslohn geschuldet.

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