Grundsätzlich gelten keine besonderen Regeln. Das Verhalten jeder Partei ist aufmerksam zu verfolgen, wird sie sich doch in aller Regel später wieder gleich (positiv oder negativ) verhalten.
Verhandlungsgegenstände
- Individueller Stellenbeschrieb
- Zeichnungsberechtigung
- Ueberstundenausschluss
- Erfolgsabhängiger Lohn / Boni
- Spesenersatz
- Ferien (Quantitativ und ev. Vorgaben des Bezugszeitpunkts)
- Nachvertragliche Geheimhaltungspflichten
- Personalabwerbeverbot
- Kundenabwerbeverbot resp. Konkurrenzverbot
- Längere Kündigungsfrist